Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat mit Entscheid vom 3. Mai 2006 verfügt, dass das Tauschangebot von Atel- gegen Motor-Columbus-Aktien in Kombination mit der vorgesehenen Fusion von MC und Atel (Reverse Merger) mit dem Börsengesetz nicht vereinbar ist. Dieser Entscheid ist die Folge einer Intervention eines Atel-Minderheitsaktionärs. Er steht im Gegensatz zur Beurteilung der Uebernahmekommission. Diese hatte die Kombination als konform mit der Börsengesetzgebung erachtet. Die Atel wird zusammen mit den Konsortialpartnern diesen Entscheid nun prüfen und danach über die weiteren Schritte befinden. Das erwähnte Umtauschangebot und die Fusion von Atel mit Motor-Columbus sind einzelne Schritte im Rahmen einer umfassenden Transaktion. Sie sieht vor, Atel und die betrieblichen Aktivitäten und Aktiven von EOS unter eine neu geschaffene Holdingstruktur zusammenzuführen. Ausserdem beabsichtigt Electricité de France (EDF), ihre Schweizer Aktivitäten in die neue Gesellschaft einzubringen. Der Entscheid zu den Modalitäten der Transaktion durch die EBK hat keine Auswirkungen auf die Umsetzung dieser Gesamttransaktion.
Motor-Columbus AG