Das schweizerische Bundesgericht ist gemäss dem gestern bekannt gewordenen Urteil vom 27. Februar 2007 nicht auf die Beschwerde von AEM S.p.A. gegen eine Verfügung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) vom 4. Juli 2006 eingetreten. Die Beschwerde von AEM, einer Minderheitsaktionärin der Aare-Tessin AG für Elektrizität (Atel), richtete sich gegen einzelne Punkte des Umtauschangebots der Atel-Mehrheitsaktionärin Motor-Columbus AG vom 28. März 2006 an die Publikumsaktionäre der Atel. Dieses Umtauschangebot wurde bereits am 27. Juli 2006 vollzogen.
Mit diesem Urteil werden die Entscheide der Übernahmekommission und der EBK rechtskräftig, welche die Gesetzeskonformität des Umtauschangebots bestätigt hatten.
Das Bundesgericht stellt fest, dass der AEM in diesem Verfahren keine Parteistellung zukommt. Damit war sie nicht legitimiert, die Empfehlungen der Übernahmekommission an die nächsthöhere Instanz, die EBK, weiter zu ziehen. Somit hätte laut Bundesgericht für die EBK auch kein Anlass bestanden, überhaupt auf die Interventionen von AEM einzutreten. Das Bundesgericht ist damit vollumfänglich der Argumentation von Motor-Columbus gefolgt.
Das erwähnte Umtauschangebot ist Teil einer umfassenden Gesamttransaktion. Sie sieht nach Umstrukturierung von Atel und Motor-Columbus vor, Atel und die betrieblichen Aktivitäten und Aktiven von EOS, Lausanne, unter eine neu geschaffene Holdingstruktur zusammenzuführen. Ausserdem beabsichtigt Electricité de France (EDF), gegebenenfalls ihre Schweizer Aktivitäten in die neue Gesellschaft einzubringen. Ziel ist die Schaffung einer führenden, europaweit aktiven Schweizer Stromgesellschaft. Mit diesem Bundesgerichtsentscheid kann nun der Zusammenführungs-Prozess vorangetrieben werden.
Motor-Columbus AG Aare-Tessin AG für Elektrizität